Als Lehramtsstudent/in, Referendar/in und Lehrer/in tragen Sie eine sehr große Verantwortung für die Gesellschaft. Aufgrund dessen ist es äußerst wichtig, dass Sie lückenlos versichert sind und sich voll und ganz auf Ihren Beruf konzentrieren können. Die DBV bietet Ihnen in Kooperation mit der GEW / VBE exklusive Versicherungslösungen für Ihre Berufsgruppe.
Wir empfehlen Ihnen als Student, Referendar oder Lehrer bereits im Studium eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um auf jeden Fall in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Es ist äußerst wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die entsprechenden Versicherungen, die Sie ideal absichern, informieren.
Sollten Sie als Referendar in einem Angestelltenverhältnis tätig sein, müssen Sie gesetzlich versichert sein. Wenn Sie den Status Beamter bzw. Beamtin oder Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf besitzen, können Sie die Versicherungsart frei wählen. Sofern Sie während Ihres Studiums privat versichert waren, können Sie auch weiterhin eine Privatversicherung wählen. Sollten Sie während Ihres Studiums gesetzlich versichert gewesen sein, können Sie die Versicherung frei auswählen. Wir empfehlen Ihnen bereits als Student eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, damit Sie von einer privaten Krankenversicherung nicht abgelehnt werden können. Denn sollte es dann vor Antritt Ihres Referendariats zu einem Krankheitsfall kommen, werden keine höheren Beiträge in Ihrer privaten Krankenversicherung fällig.
Der Krankenkassenbeitrag richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, wobei Familienmitglieder nicht beitragsfrei mitversichert sind. Sobald Sie einen Arzt bzw. seine Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Die Auslagen bekommen Sie dann von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet.
An die gesetzliche Krankenversicherung müssen 15,5% des monatlichen Einkommens als Beitrag entrichtet werden, wobei der Arbeitgeber 50% trägt. Sollten Sie freiwillig versichert sein, müssen Sie alle Kosten selbst tragen. Allerdings sind Ihre Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen dann beitragsfrei mitversichert.
Solange Sie sich in der Anwärterphase befinden, trägt Ihr Dienstherr im Krankheitsfall nicht alle Kosten, jedoch erhalten Sie Beihilfen bzw. eine Heilfürsorge. Mit der Dienstanfängerpolice sind Sie beispielsweise gegen eine Dienstentlassung im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Da Sie sich als Beamter bzw. Beamtin in einer außergewöhnlichen Haftungssituation befinden, sollten Sie unbedingt über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen.
Das Komfortangebot Tarif Vision B beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:
Die Vision B können Sie ganz nach Ihren Wünschen ausrichten. Bereits während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie erfolgsabhängige Rückerstattungen der Beiträge.
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