Als Beamter bzw. Beamtin sind Sie nicht einfach nur durch einen Arbeitsvertrag an Ihren Dienstherrn gebunden, denn Sie haben mit einem Eid geschworen, dass Sie alles tun, um dem Staat und der Gesellschaft zu dienen. Im Gegenzug dazu sorgt Ihr Dienstherr dafür, dass die finanziellen Bedürfnisse von Ihnen und Ihrer Familie gedeckt sind.
Als Beamter bzw. Beamtin auf Probe oder Widerruf, haben Sie nicht die gleichen Versorgungsansprüche wie die Beamten auf Lebenszeit haben. Sollten Sie während der Zeit als Beamter bzw. Beamtin auf Probe oder Widerruf dienstunfähig werden, haben Sie und Ihre Familie keine Versorgungsansprüche. Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen, werden Sie aus dem Dienst entlassen und daraufhin in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Rentenversicherung prüft dann, ob Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine Leistung erhalten zu können. Einen Anspruch auf Versorgung durch Ihren Dienstherrn haben Sie nur, wenn Schäden die Folgen eines Dienstunfalls sind.
In jungen Jahren bestehen meistens noch keine Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Falls ein Anspruch bestehen sollte, richtet sich die Höhe der Leistung danach, wie viele Stunden Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich zur Verfügung stehen könnten. Weder die volle noch die halbe Erwerbsminderungsrente reicht aus, um das Einkommen im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Aufgrund dessen sollten Sie sich als Beamter bzw. Beamtin auf Probe oder Widerruf unbedingt absichern.
Die Dienstanfängerpolice der DBV sichert Sie als Beamten bzw. Beamtin auf Probe oder Widerruf hervorragend ab, wenn es für Sie zu einer Dienstunfähigkeit kommen sollte. Wir beraten Sie gerne im Detail über die Dienstanfängerpolice der DBV Versicherung.
Die Dienstanfängerpolice der DBV lässt sich in zwei Phasen unterteilen. Falls es zu einer Dienstunfähigkeit kommen sollte, sichern Sie sich sowohl finanziell, als auch im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge ab.
1. Phase: Im Falle der Dienstunfähigkeit ist es in der Regel so, dass Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit einen hohen Versorgungsbedarf haben. Die DBV Versicherung bietet Ihnen je nach Laufbahn diverse Dienstunfähigkeitsrenten an.
2. Phase: Als Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit haben Sie einen ersten gesetzlichen Mindestanspruch, wenn Sie dienstunfähig werden sollten. Die Dienstunfähigkeitsrente wird an Ihren Beamtenstatus angepasst. Ab dem Zeitpunkt würde dann ein größerer Teil Ihrer Beiträge Ihrer Altersvorsorge zu Gute kommen.
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