Sie sind bereits Beamter auf Wiederruf oder Ihre Verbeamtung steht unmittelbar bevor? Dann ist es jetzt Zeit, sich um ein paar grundlegende Dinge in Sachen Beamtenversorgung Gedanken zu machen. Anders als bei versicherungspflichtig beschäftigten, müssen Sie sich um viele Dinge selbst kümmern. So ist bei Ihnen zum Beispiel nicht schon allein durch Ihre Tätigkeit ein Versicherungsschutz gegeben. Von Ihrem Dienstherren erhalten Sie einen Zuschuss zu Kosten der Gesundheitspflege und -vorsorge, die sogenannte Beihilfe, aber diese reicht nicht aus, um die vollen Kosten zu decken. Zusätzliche Absicherung ist grundlegend, um nicht mit hohen Kosten konfrontiert zu werden. Um solche und andere wichtige Themen rund um die Beamtenversorgung geht es in unserer Lehrerberatung.
Als baldiger Lehrer haben Sie bereits Ihr Studium hinter sich und sind bereit, ins Berufsleben zu starten. Bei den folgenden Themen sind wir von der DBV Krankenversicherung Ihr kompetenter Ansprechpartner und helfen Ihnen, jede Klippe auf Ihrem Weg zu umschiffen:
Sie sind noch im Studium, haben aber den Abschluss und den Beginn Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf fest vor Augen? jetzt ist es Zeit, sich die möglichen Konditionen für Ihre private Krankenversicherung als Beamter zu sichern. Mit der 1€ Anwartschaftsversicherung der DBV Versicherung erwerben Sie einen Anspruch auf Aufnahme in die private Krankenversicherung für Beamte der DBV zu den Konditionen, die für Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung gelten. Selbst wenn Sie in der Zeit bis zu Ihrer Verbeamtung schwer erkranken oder durch einen Unfall bleibende Beeinträchtigungen davontragen, erhöhen sich die Beiträge nicht.
Als junger Mensch denkt man nicht daran, dass einem vielleicht irgendwann eine Berufsunfähigkeit oder gar eine Erwerbsunfähigkeit drohen könnte. Vor allem als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter zur Probe bekommen Sie in einem solchen Fall ein großes Problem. Denn anders als in einem klassischen Beschäftigungsverhältnis können Sie in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder zur Probe jederzeit entlassen werden. In diesem Fall würde eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen, aber ansonsten hätten Sie keine weiteren Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn. Da hier zumeist nicht einmal die notwendigen fünf Dienstjahre abgeleistet wurden, haben Sie keine Ansprüche auf Leistungen aus der Versorgungskasse. In einem solchen Fall droht Ihnen eine Versorgungslücke. Melden Sie noch heute bei Ihrer DBV Versicherung – wir beraten Sie fachkundig und fair zu Ihren Vorsorgemöglichkeiten.
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